Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt

Nein zu sexualisierter Gewalt!

Kirchliche Arbeit ist Beziehungsarbeit. Uns liegt daran, Menschen einen sicheren, geschützten Raum zu bieten – und übernehmen damit eine hohe Verantwortung. Die leitenden Prinzipien innerhalb unserer Kirchengemeinde sind dabei: null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufarbeitung.
Wenn Sie in der Vergangenheit von sexualisierter oder anderer Gewalt in unserer Kirchengemeinde betroffen waren, können Sie sich an nebenstehende Ansprechpartnerinnen im Kirchenkreis, in der Landeskirche oder an die unabhängige zentrale Anlaufstelle HELP wenden. Die Ansprechpartnerinnen unterstützen, beraten und bieten Seelsorge an.
 

Landessynodale Beschlüsse

Unsere Landessynode hat im Mai/Juni 2024 weitreichende Beschlüsse gefasst: 

- eine Verdoppelung des Personals in der Fachstelle im Landeskirchenamt

- finanzielle Unterstützung bei den Schulungen der KirchenvorsteherInnen sowie weiteren beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchenkreisen

- Stärkung der Unabhängigkeit der Fachstelle

- Partizipation von betroffenen Personen in der Landessynode

- das Thema wird dauerhaft auf den Synodentagungen thematisiert

- kirchengesetzliche Veränderungen

- theologische Arbeit am Thema

- Nutzung technischer Möglchkeiten bei der Aufarbeitung, explizit bei der Datenanalyse

- eine Arbeitsgruppe aus alle kirchenleitenden Organen, die die Maßnahmen koordiniert

Die Synodalen traten aber vor allem für einen Kulturwandel ein: Fälle sexualisierter Gewalt müssen immer transparent und rückhaltlos aufgearbeitet werden. Kein Wegsehen, kein Schweigen mehr. Unsere Kirchen sollen safer spaces für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden. Alles, was dem dient, muss auf allen Ebenen unserer Landeskirche geschehen: in den Gemeinden und Einrichtungen, Kirchenkreisen und Werken wie in den kirchenleitenden Organen.

Kontakte:

Ansprechpartnerin im Kirchenkreis Nienburg/Weser:
Christiane de Vos: 05021 – 3473; christane.devos@evlka.de

Ansprechpartnerin in der Landeskirche:
Mareike Dee: 0511 – 1241 726; mareike.dee@evlka.de
 
Unabhängige zentrale Anlaufstelle für Betroffene:
HELP: 0800 – 5040 112; zentrale@anlaufstelle.help

 

Schutzkonzept des Kirchenkreises erstellt

Am 6. Juni 2024 verabschiedete unsere Kirchenkreissynode einstimmig das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

(vgl. auch https://www.kirchenkreis-nienburg.de/praevention_KK_Nienburg)

Prävention sexualisierter Gewalt ist ein Querschnittsthema in allen Arbeits- und Lebensbereichen der Kirche. Mit anderen Worten: Dieses Thema geht alle an! Darum beabsichtigen wir mit diesem Konzept, alle Mitarbeitenden der Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren.

Entstehung und Aufbau

Das Schutzkonzept haben wir in einer multiprofessionell zusammengesetzten Steuerungsgruppe aus den Kirchenkreisen Neustadt-Wunstorf und Nienburg zu Beginn des Jahres 2024 erarbeitet. Aus unserem Kirchenkreis waren Diakon Florian Fröchtenicht, MAV-Vorsitzende Sabine Leers-Lindemann, Pfarrverwalterin i.A. Simone Schad-Smith und ich (Superintendentin Dr. Christiane de Vos) beteiligt.

Der Hauptteil des Konzepts behandelt Grundsatzfragen, die die Verantwortung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt betreffen. Im umfangreichen Anhang finden sich Begriffserklärungen (vgl. auch das Schaubild), Erläuterungen zu einem angemessenen Sprachgebrauch, Checklisten für die Analyse vor Ort und zum Schluss Adressen mit Anlaufstellen.

Ziel

Alle, die in der Kirche mit Menschen zu tun haben, sollen für den Umgang mit Grenzverletzungen weiter befähigt werden. Damit sind nicht nur körperliche Grenzverletzungen gemeint, auch mündliche Äußerungen können die Grenzen anderer verletzen. Dafür gilt es zu erkunden, welche Situationen solche Grenzverletzungen befördern können, um einen sicheren und respektvollen Umgang zu gewährleisten. Das heißt nicht, dass Sie bislang nicht respektvoll miteinander umgehen! Uns liegt vielmehr daran, diese Haltung in einen größeren Zusammenhang zu stellen, denn sie hat Folgen nicht nur für das Verhalten im Alltag. Es geht um Themen von Personalentwicklung bis hin zu Fortbildungen, Beschwerdemanagement, Krisenintervention und die Aufarbeitung von Verdachtsfällen.

Die nächsten Schritte: Schulungen und Beschluss des eigenen Konzeptes

Der Kirchenvorstand wird sich im Herbst mit dem Kirchenkreiskonzept beschäftigen und ein eigenes Konzept beschließen. Anschließend soll das Schutzkonzept vor Ort alle fünf Jahre neu bearbeitet und bewertet werden

Grundsätzlich brauchen alle, die sich beruflich oder ehrenamtlich in Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises engagieren, eine spezielle Schulung zur Prävention – damit es nicht nur bei großen Worten bleibt. Diese Schulung wird im August 2024 zunächst für die Mitglieder der Kirchenkreiskonferenz angeboten. Wahrscheinlich werden die Schulungen für alle ab Februar 2025 durchgeführt.

Ein Wort zum Schluss

Die ForuM-Studie, die von der EKD in Auftrag gegeben und im Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde, hat zahlreiche Fälle von sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche – auch unserer Landeskirche – benannt. Sollten Sie in der Vergangenheit Grenzverletzungen erfahren oder beobachtet haben, so nehmen Sie bitte mit einem Pastor/ einer Pastorin Ihres Vertrauens bzw. direkt mit mir Kontakt auf, denn wir nehmen auch Erfahrungen aus der Vergangenheit ernst und sehen uns ebenso im Rückblick in der Verantwortung!

Ich werbe bei Ihnen allen sehr um Ihr Mitdenken und offene Augen, damit wir in einem respektvollen Umgang miteinander Grenzverletzungen vermeiden.

Superintendentin Dr. Christiane de Vos

Schutzkonzept der Kirchengemeinde

Auch als Kirchengemeinde haben wir - zusammen mit der Kirchengemeinde St. Michael - ein an das Konzept des Kirchenkreises angelehntes Schutzkonzept entwickelt. Derzeit machen wir eine Risikoanalyse vor Ort. Sobald diese abgeschlossen und ein Handout geschrieben wurde, veröffentlichen wir es auf der Homepage und in unseren Räumlichkeiten.