Das Grab ist die letzte Ruhestätte und der Ort des persönlichen Gedenkens. Sorgfältig ausgewählt, wird es zu einer bleibenden Stätte der Erinnerung. Die Entscheidung ob Sarg-oder Urnenbestattung kann dabei unabhängig von der Grabpflege getroffen werden. 

Sie können auf unseren Friedhöfen wählen zwischen einer individuell von Ihnen selbstgestalteten Grabstätte, einem Grab unter großen Bäumen, an Hecken, einem pflegefreien Rasengrab, der anonymen Reihengrabstätte oder einer Grabstätte in unserem Memoriam-Garten.  

Sie können zwischen folgenden Grabarten wählen:

Jede Bestattungsart ist im Memoriam-Garten möglich: Reihen-, Einzel- oder Doppelgrab, als Urne oder Sarg. Das Konzept des Memoriam-Gartens ist eine neue Form der Bestattungskultur, anders als wir sie bisher kennen. Frei von starren Abgrenzungen der einzelnen Grabstätten, in einer gartenähnlichen Atmosphäre. Gräber, Denkmäler und Bepflanzung bilden eine harmonische Einheit. Die Hinterbliebenen werden von der Last der Grabpflege durch eine Dauerpflege des gesamten Gartens von der Friedhofsgärtnerei entbunden. Ungepflegte Grabstätten wird es in diesem Garten nicht geben. Allerdings kann hierdurch eine persönliche Gestaltung und Pflege der Gräber in dieser Anlage nicht erfolgen. 

Unsere Memoriam-Gärten sind ein Gemeinschaftsprojekt der Friedhofsgärtnerei "Alles rund ums Grab", Inh. Sandra Meyer, und dem Steinmetzbetrieb Kohlschmidt Grabmale sowie der Trauhandstelle für Dauergrabpflege NIedersachsen / Sachsen-Anhalt.

Näheres erfahren Sie unter: 

Memoriam-Garten Nienburg

Diese Grabstätten werden erst im Todesfall der Reihe nach vergeben. Sie können nicht ausgewählt und auch nicht nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden. Eine nachträgliche Umwandlung in eine Wahlgrabstätte ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit fallen diese Grabstätten an den Friedhof zurück. 

Diese Grabstätten dienen der Beisetzung von Kiindern bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Sie können nicht ausgewählt und auch nicht nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert werden. Bei Kindergrabstätten wird jedoch auf eine automatische Abräumung nach Ablauf der Ruhezeit verzichtet. 

Rasenreihengrabstätten werden wir Reihengrabstätten vergeben. Die Vorschriften gelten entsprechend.

In den Gebühren für das Nutzungsrecht ist die Grabpflege (Raseneinsaat, Rasenschnitt sowie im Laufe der Zeit erforderliche Grabauffüllungen) enthalten. Bei diesen Grabstätten ist ein liegendes Grabmal (40 x 30cm) vorgeschrieben, auf dem mindestens Vor- und Zuname der / des Verstorbenen eingraviert sein muss. 

 

Für Rasenurnengrabstätten gelten die gleichen Vorschriften wie für Rasenreihengrabstätten. 

Rasen-Urnen-Reihengräber in einer Gemeinschaftsanlage ohne Einzelgraberkennung

Diese Gräber werden wie Rasen-Urnen-Reihengrabstätten vergeben, die Vorschriften gelten entsprechend.

Die Herrichtung und Pflege dieser Grabanlage erfolgt ausschließlich durch den Friedhofsträger. Die Urnengräber werden mit Gras eingesät und sind frei von Grab- und Blumenschmuck, Bepflanzungen, Vasen usw. zu halten. 

Zur Erinnerung an den Verstorbenen / die Verstorbene wird eine Namenstafel auf einem vorhandenen Gedenkstein angebracht. Die Namenstafel ist 10cm x 8cm groß. Die Beschaffung der Namenstafel erfolgt durch die Friedhofsverwaltung; die Kosten hierfür sind in den Gebühren enthalten. 

 

(mit ein bis vier Grabstellen)

Diese Grabstätten können im Rahmen der Friedhofsordnung und der  vorhandenen Möglichkeiten selbst ausgewählt werden. Je Grabstelle ist die zusätzliche Beisetzung einer Urne möglich.

Verlängerungen des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhezeit sind möglich. Wenn bei einer Bestattung das Nutzungsrecht für die 25-jährige Ruhezeit nicht ausreicht, muss für die gesamte Grabstätte eine Verlängerungsgebühr bezahlt werden. 

(für bis zu zwei oder bis zu vier Urnen)

Hier können je nach gewählter Grabstättengröße bis zu zwei oder bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Es geltend entsprechend die Vorschriften für Wahl-Grabstätten. 

(mit ein bis vier Grabstellen)

Es gelten die Vorschriften für Wahl-Grabstätten. 

In den Gebühren für das Nutzungsrecht ist die Grabpflege enthalten. Dazu gehören Raseneinsaat, Rasenschnitt sowie im Laufe der Zeit erforderliche Grabauffüllungen, nicht jedoch die Sorge für die Standsicherheit eines stehenden Grabmals. 

Grabmale können aufgestellt werden. Näheres regelt die Friedhofsordnung.

Es besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Reihen-, Wahl- und Urnenwahl-Grabstätten in Rasengrabstätten umzuwandeln, solange aus historischen oder anderen Gründen nichts dagegen spricht. 

Friedhofsverwaltung

Vero Wehrmann
Kirchplatz 3
31582 Nienburg
Tel.: 05021 916 320
Fax: 05021 916 312